Schweiz · Grundversicherung · Stand 2025/26

ADHS-Medikamente bei Erwachsenen: Was die Krankenkasse zahlt

Immer mehr Erwachsene erhalten eine ADHS-Diagnose – und dann eine Ablehnung der Kostenübernahme. Hier erfährst du, was die Voraussetzungen sind und wie du vorgehst.

Wer als Erwachsener in der Schweiz ADHS-Medikamente verschrieben bekommt, erlebt häufig eine Überraschung: Die Krankenkasse lehnt die Kostenübernahme zunächst ab. Dahinter steckt kein neues Gesetz. Die Regeln bestehen seit Jahren. Was sich geändert hat, ist die Praxis: Weil die Zahl der Diagnosen stark gestiegen ist, prüfen die Kassen die bestehenden Vorgaben deutlich strenger als früher.

Die gute Nachricht: Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf Vergütung durch die Grundversicherung. Es braucht dafür einen fachärztlichen Bericht, der bestimmte Angaben enthält – dann wird die Kostenübernahme in der Regel bewilligt.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Alle Bedingungen basieren auf den Limitationen der Spezialitätenliste (SL) des BAG.

1

Fachärztliche Diagnose

Die Diagnose muss von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (oder Pädiatrie) mit ADHS-Spezialisierung gestellt werden. Ein Hausarzt allein reicht nicht – er kann das Medikament aber nach erfolgter Diagnose weiter verschreiben.

Limitatio SL · KVG Art. 32 Abs. 1
2

Diagnose nach anerkannten Kriterien

Die ADHS-Diagnose muss nach ICD-10 (F90.x) oder DSM-5 (314.0x) gestellt und dokumentiert sein. Gängige Verfahren sind DIVA, CAARS oder Wender-Utah.

Limitatio SL: «anhand der Kriterien der Fachinformation»
3

Symptome seit der Kindheit

Bei Erwachsenen müssen die Symptome bereits in der Kindheit vorhanden gewesen sein (DSM-5: vor dem 12. Lebensjahr). Es braucht keine formelle Kindheitsdiagnose – eine retrospektive Erhebung (Elternbefragung, Schulzeugnisse, Fragebögen) genügt.

Limitatio SL · ICD-10 F90 · DSM-5 Krit. B · bestätigt durch SozVersGer ZH KV.2021.00038
4

Therapeutische Gesamtstrategie

Die Medikation muss in ein umfassendes Therapieprogramm eingebettet sein – z. B. Psychotherapie, Psychoedukation oder Coaching. Reine Medikamentenabgabe ohne Begleitmassnahmen reicht formal nicht.

Limitatio SL: «im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie» · KVG Art. 32 Abs. 1
5

Nur Retard-Präparate

Bei Erwachsenen sind ausschliesslich Retard-Präparate (Langzeitwirkung) kassenpflichtig. Normales Ritalin wird nicht vergütet – obwohl es denselben Wirkstoff enthält wie Concerta.

Limitatio SL · KVV Art. 73
6

Zweitlinie: MPH muss gescheitert sein

Elvanse und Strattera werden nur übernommen, wenn Methylphenidat vorher nicht gewirkt hat, unverträglich war oder kontraindiziert ist. Das muss im Bericht dokumentiert sein.

Limitatio SL Elvanse / Strattera: «second-line Behandlung»

Zugelassene Medikamente & Altersgrenzen

Spezialitätenliste des BAG · KVV Art. 67, Art. 73

Medikament Wirkstoff Alter Linie
Concerta Methylphenidat (ret.) bis 65 J. Erstlinie
Medikinet MR Methylphenidat (ret.) bis 65 J. Erstlinie
Focalin XR Dexmethylphenidat (ret.) bis 65 J. Erstlinie
Elvanse Lisdexamfetamin bis 55 J. Zweitlinie
Strattera Atomoxetin bis 50 J. Zweitlinie

So gehst du vor

Typischer Ablauf von der Diagnose bis zur Kostengutsprache

1

Fachärztliche Abklärung

Termin bei einem Psychiater mit ADHS-Spezialisierung. Die Abklärung umfasst ca. 4–5 Stunden und wird von der Grundversicherung bezahlt.

2

Ärztlicher Bericht

Der Psychiater (oder dein Hausarzt mit Verweis auf die fachärztliche Diagnose) erstellt einen Bericht mit allen nötigen Angaben: Diagnose, Kindheitssymptomatik, Therapiekonzept.

3

Einreichung beim Vertrauensarzt

Der Bericht geht an den Vertrauensärztlichen Dienst deiner Krankenkasse. Das untenstehende Formular kann als Vorlage dienen.

4

Kostengutsprache

Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird die Übernahme in der Regel bewilligt. Falls nicht: Einsprache erheben (innert 30 Tagen) oder Ombudsstelle kontaktieren.

Arztbericht-Formular herunterladen

Universelles Formular für alle ADHS-Medikamente – basierend auf den Limitationen der Spezialitätenliste. Als Vorlage für den Bericht an den Vertrauensarzt.

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